Katholischer Friedhof Schwerte
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Der katholische Friedhof in Schwerte ist ein Ort der Ruhe und Erinnerung an Menschen, die den eigenen Lebensweg begleitet und geprägt haben. Seine parkähnliche, offene Anlage bietet einen weiten Blick über die Stadt bis ins Ruhrtal. Durch den alten Baumbestand und Alleen prägen den Friedhof ebenso beschattete Bereiche. Unser modernes Angebot an Grabstätten eröffnet Ihnen vielfältige Möglichkeiten, Ihrem Verstorbenen eine wertschätzende, individuell passende und gestaltbare Ruhestätte zu geben. Unser Friedhof lädt zum Verweilen ein. Er bietet Raum für Erinnerungen an gemeinsame Zeiten, Gespräche und Erlebnisse. Aus christlichem Geist gestaltet und angelegt gibt der Friedhof auch der Hoffnung auf Auferstehung Ausdruck.
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über den Friedhof und Informationen zu den Konditionen der vielfältigen Bestattungsarten. Gerne stehen wir Ihnen auch zum persönlichen Gespräch und zur Beratung zur Verfügung.
Grabstätten auf dem katholischen Friedhof
Friedhöfe sind mehr als nur ein Ort, auf dem wir unsere Verstorbenen zur „letzten Ruhe“ betten. Sie sind vielmehr Erinnerungsorte an jene, mit denen wir Gemeinsames haben, gemeinsam gelebt, gelacht, gestritten und uns gesorgt haben. Sie sind Orte der Begegnung mit ihnen und unserer Vergangenheit. Gemeinsame Zeiten und die Nähe zum / zur Verstorbenen werden so wieder lebendig.
Unser Angebot an Grabstätten und Bestattungsleistungen passen wir ständig den gesellschaftlichen Veränderungen an, bezogen etwa auf höhere Lebenserwartung, Mobilität bis ins hohe Alter sowie Flexiblität und Veränderungen im Leben der Hinterbliebenen.
Auf dem katholischen Friedhof kann jeder bestattet werden. Eine Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist nicht erforderlich. Die Nutzungszeiten wurden den gesell-schaftlichen Veränderungen angepasst und reduziert: Sarggrabstätten 25 Jahre / Urnengrabstätten 20 Jahre
Zudem können Grabstätten mit zwei oder mehreren Grabstellen nach Ablauf der Ruhefrist des Bestatteten und/oder wenn sie nicht mehr benötigt werden, geteilt werden.
Das Nutzungsrecht bei Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte umfasst 2 Urnengrabstellen. Wird die Urnenbeisetzung weiterer Familienmitglieder auf dieser Grabstätte gewünscht, kann eine Erweiterung des Nutzungsrechtes erworben werden.
Wahlgrabstätten
Wahlgrabstätten ermöglichen Ihnen die Bestattung in einem Grab mit einem Sarg oder Urne mit einer oder mehreren Grabstätten, deren Lage mit Ihnen vor Ort vereinbart wird. Bei diesen Gräbern kann das Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden.
Sarg-Wahlgrabstätte
- Nutzungszeit 25 Jahre
- Verlängerung möglich
Gesamtkosten je Grabstätte: 2.450,00 €
| Nutzungsrecht | 1.765,00 € |
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Bestattungsgebühr |
685,00 € |
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Gesamtkosten |
2.450,00 € |
zusätzlich sind 2 Urnen auf einer bestehenden Sarg-Wahlgrabstätte möglich:
- Nutzungszeit 20 Jahre
- Verlängerung möglich
| Nutzungsrecht | 750,00 € |
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Bestattungsgebühr |
335,00 € |
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Gesamtkosten je zusätzlicher Urne |
1.085,00 € |
Urnen-Wahlgrabstätte
- Nutzungszeit 20 Jahre
- Verlängerung möglich
Gesamtkosten je Grabstätte: 2.235,00 €
| Nutzungsrecht | 1.900,00 € |
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Bestattungsgebühr |
355,00 € |
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Gesamtkosten |
2.235,00 € |
zusätzlich sind 3 weitere Urnen auf einer bestehenden Urnen-Wahlgrabstätte möglich:
- Nutzungszeit 20 Jahre
- Verlängerung möglich
| Nutzungsrecht | 750,00 € |
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Bestattungsgebühr |
335,00 € |
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Gesamtkosten je zusätzlicher Urne |
1.085,00 € |
Grabfelder-der-Erinnerung
Wir wollen mit unseren „Grabfelder-der-Erinnerung“ neue Wege gehen. Diese besonderen Urnen-Grabanalgen erinnern an Lebensräume in denen sich der/die Verstorbene wohlgefühlt hat oder, als Sehnsuchtsraum, gerne mal gewesen wäre. Mit den bereits bestehenden Grabfeldern, dem „Weinberg“, der „Heidelandschaft“ sowie dem „Eichenwäldchen“, erfüllen wir Wünsche von Verstorbenen und Hinterbliebenen nach solchen Orten der Erinnerung und Begegnung. In 2026 vervollständigen wir unser Angebot mit einem „Bauerngarten“ und einer „Alpenlandschaft“.
„Grabfelder-der-Erinnerung“ sind dauerhaft gestaltete Urnen-Wahlgrabstätten mit einer begrenzten Anzahl von Grabstellen. Diese gesamtheitlich gestalteten „Grabfelder-der-Erinnerung“ werden durch uns bzw. den von uns beauftragten Friedhofsgärtner über die gesamte Nutzungszeit gepflegt und ihre besondere Gestaltung aufrechterhalten. Für diesen Pflegeaufwand berechnen wir Ihnen lediglich einen einmaligen Grabpflegeanteil.
Zug um Zug werden auf unserem Friedhof weitere attraktiv gestaltete Urnenwahlgrabfelder eingerichtet. Eine eigene Gestaltung ist hier nicht möglich. Diese gesamtheitlich gestalteten Urnenwahlgrabstätten werden durch uns, bzw. den beauftragten Friedhofsgärtner dauerhaft über die gesamte Nutzungszeit gepflegt und ihre Gestaltung aufrecht erhalten. Für diesen Pflegeaufwand berechnen wir Ihnen einen einmaligen Beitrag neben der Grabnutzungsgebühr.
Urnen-Wahlgrabfeld „Eichenwäldchen“
Unter jungen Eichen sind je 10 Grabstätten kreisförmig angelegt.
- Nutzungszeit 20 Jahre
- Verlängerung möglich
Gesamtkosten je Grabstätte: 1.800,00 €
| Nutzungsrecht für eine Grabstelle |
1.100,00 € |
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Bestattungsgebühr |
355,00 € |
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Pflegekosten |
365,00 € |
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Gesamtkosten |
1.800,00 € |
Eine Urnenwahlgrabstätte im Grabfeld „Eichenwäldchen“ besteht nur aus einer Grabstelle. Die Bestattung weiterer Urnen in der gleichen Grabstelle ist nicht möglich. Dafür muss jeweils eine neue Grabstätte erworben werden.
Urnen-Wahlgrabfeld „Weinberg“
Hochwertig gestaltetes Urnenwahlgrabfeld, dessen Lage und Symbolik gute Erinnerungen an gemeinsame Lebensfreude wachrufen.
- Nutzungszeit 20 Jahre
- Verlängerung möglich
Gesamtkosten je Grabstätte: 2.960,00 €
| Nutzungsrecht für eine Grabstelle |
1.100,00 € |
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Bestattungsgebühr |
355,00 € |
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Pflegekosten |
1.525,00 € |
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Gesamtkosten |
2.960,00 € |
Eine Urnenwahlgrabstätte im Grabfeld „Weinberg“ besteht nur aus einer Grabstelle. Die Bestattung weiterer Urnen in der gleichen Grabstelle ist nicht möglich. Dafür muss jeweils eine neue Grabstätte erworben werden.
Reihengrabstätten
Reihengräber sind einzelne Grabstätten, die der Reihe nach ohne Wahlmöglichkeit belegt werden. Das Nutzungsrecht mit der Pflegeverpflichtung endet mit Ablauf der jeweiligen Ruhefrist (Sarg: 25 Jahre / Urne: 20 Jahre).
Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhefrist ist nicht möglich.
Sarg-Reihengrabstätte
- Nutzungszeit 25 Jahre
- Verlängerung nicht möglich
Gesamtkosten je Grabstätte: 2.260,00 €
| Nutzungsrecht für eine Grabstelle |
1.575,00 € |
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Bestattungsgebühr |
685,00 € |
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Gesamtkosten |
2.260,00 € |
Eine Sarg-Reihengrabstätte besteht nur aus einer Grabstelle. Eine nachträgliche Beisetzung von Urnen auf der gleichen Grabstätte ist – anders als bei einer Sarg-Wahlgrabstätte – nicht möglich.
Urnen-Reihengrabstätte
- Nutzungszeit 20 Jahre
- Verlängerung nicht möglich
Gesamtkosten je Grabstätte: 1.835,00 €
| Nutzungsrecht für eine Grabstelle |
1.500,00 € |
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Bestattungsgebühr |
335,00 € |
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Gesamtkosten |
1.835,00 € |
