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Wahl der Verantwortungsgremien der Pfarrei

Vom 10. Oktober bis zum Wochenende des 8./9. November 2025 werden im Erzbistum Paderborn die neuen pastoralen Gremien sowie die Kirchenvorstände gewählt, in unserer Pfarrei St. Marien sind das ein Rat der Pfarrei (entsprechend dem bisherigen Pfarrgemeinerat zentral für die gesamte Pfarrei gewählt) und ein Kirchenvorstand.
Die Wahl wird als allgemeine Online-Wahl durchgeführt. Jede:r in der Pfarrei gemeldete Katholik:in erhält – sofern er:sie das Mindestalter für die Wahl erreicht hat – die Wahlunterlagen für die Gremienwahl per Post. Der Versand der Wahlunterlagen startet am 9. Oktober 2025. Der Online-Wahlzeitraum geht vom 10. Oktober bis zum 7. November 2025. Auf Antrag ist auch eine Briefwahl möglich. Die Wahlunterlagen enthalten dazu weitere Informationen und die maßgeblichen Fristen für die Beantragung der Briefwahlunterlagen. Der Zeitraum für die Ausübung der Briefwahl endet am 9. November 2025. 

Die Ausübung des aktiven (wie auch des passiven) Wahlrechts für beide Gremien auf Antrag in einem anderen pastoralen Raum als dem Wohnsitz möglich. Die dafür maßgeblichen Fristen finden Sie beim Punkt „Kandidatur und Wahl“ bei den Informationen zu Rat der Pfarrei und Kirchenvorstand (weiter unten).

Engagierte Veränderungsgestalter:innen gesucht!

Für diese verantwortungsvollen Aufgaben in den beiden Entscheidungsgremien der Pfarrei suchen wir Engagierte, die ihre Lebens- und Glaubenserfahrung in die Gestaltung des kirchlichen Lebens einbringen und sich den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der katholischen Kirche vor Ort in Schwerte stellen. Was genau sich hinter den beiden Engagmentformen verbirgt, finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Herausforderungen gemeinsam (und ökumenisch) meistern

Unsere Pfarrei steht vor den gleichen Herausforderungen wie das Erzbistum Paderborn insgesamt: weniger Personal, ein Rückgang der Kirchenbindung, komplexe Verwaltungsstrukturen. Deshalb wird sich das Erzbistum verändern, in der Seelsorge und in der Verwaltung. Auch wir vor Ort in Schwerte können, dürfen und müssen diesen Veränderungsprozess mitgestalten. In der im März diesen Jahres verabschiedeten Immobilienvereinbarung der Pfarrei (weitere Infos hier) sind nach einem breiten Beteiligungsprozess erste Leitlinien vereinbart worden: das bedeutet inhaltlich, dass die Pfarrei ihre katholische Präsenz in Schwerte – sowohl was die Seelsorge als auch was die Gebäudenutzung angeht – verstärkt in ökumenischer Verbundenheit denken und gestalten möchte. In den kommenden vier Jahren müssen weitere mutige Umsetzungsschritte gegangen werden.

Gestaltungsspielräume nutzen!

Wir laden Sie herzlich dazu ein, die daraus wachsenden Chancen und Freiräume zu nutzen und Kirche von morgen gemeinsam zu gestalten. Dafür bieten der Rat der Pfarrei und der Kirchenvorstand ein ideales Umfeld, denn sie tragen in den kommenden Jahren die Verantwortung für die lokale Gestaltung des Bistumsprozesses. Vor Ort kann Einfluss auf die Ausgestaltung zukünftiger Seelsorgeräume und die Gestaltung kirchengemeindlicher Fusionen genommen werden.

Informationen zum pastoralen Veränderungsprozess des Erzbistums (Glauben.Gemeinsam.Gestalten) finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Kirchenvorstand

  • Der Kirchenvorstand ist eines der beiden von den Mitgliedern der Pfarrei gewählten Leitungsgremien.
  • Seine spezielle Aufgabe ist die Rechtsvertretung der Pfarrei.
  • Der Kirchenvorstand trägt insbesondere die Verantwortung für die Vermögensverwaltung, Gebäude und Grundstücke.
  • Das Gremium besteht ab November 2025 aus insgesamt 10 Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre.
  • Es handelt sich um ein Ehrenamt, für das man gewählt wird.

Was bedeutet ein Engagement im Kirchenvorstand?

Sie bringen mit:

  • Interesse an Glaubensfragen und Bereitschaft zum Engagement für die Pfarrei
  • Teamfähigkeit und Empathie
  • Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Von Vorteil sind Erfahrungen in Organisation, Finanzen oder Verwaltung
  • Bereitschaft zum Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln

Das finden Sie:

  • Intensive Einarbeitung und individuelle Heranführung an die Aufgaben
  • Aufgaben und Gestaltungsmöglichkeiten von gesellschaftlicher Relevanz
  • Flexible Zeitgestaltung
  • Gemeinschaft und Austausch
  • Fort- und Weiterbildungsangebote

Ihre Zeitinvestition:

  • Bei der Mitarbeit im Kirchenvorstand handelt es sich um ein kontinuierliches Engagement (die Wahlperiode beträgt 4 Jahre).
  • Der Kirchenvorstand trifft sich zu regelmäßigen Sitzungen (ca. alle 6-8 Wochen, Dauer je ca. 2 Stunden), die in der Regel abends stattfinden und nach den zeitlichen Möglichkeiten der Mitglieder für ein Jahr im Voraus vereinbart werden.
  • Zusätzlich zu diesen Sitzungen geschieht die Arbeit des Kirchenvorstands in Kommissionen, die in eigener Zeiteinteilung je für ein spezifisches Sachgebiet Beschlussvorlagen für den Kirchenvorstand erarbeiten. Die Mitarbeit in einer Kommission ist nicht verpflichtend.

Kandidatur und Wahl

  • Wahlberechtigt ist grundsätzlich jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und spätestens sechs Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde begründet hat. Anders als früher ist es aber kein Ausschlusskriterium für ein Engagement im Kirchenvorstand mehr, wenn der Wohnsitz außerhalb der Kirchengemeinde liegt, in der man sich engagieren möchte. Falls das bei Ihnen der Fall ist und Sie sich in der Pfarrei St. Marien engagieren möchten, sprechen Sie uns bitte frühzeitig an! Der Nachweis zur Ausübung des passiven Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde muss spätestens am 1. August 2025 vorliegen, jener zur Ausübung des aktiven Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde bis zum 19. September 2025.
  • Wählbar ist grundsätzlich jede wahlberechtigte Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • Nicht wählbar sind im Regelfall u. a. Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zur Kirchengemeinde stehen oder dort zu einem haupt- oder nebenamtlichen Dienst bestellt sind.
  • Der Wahlausschuss veröffentlicht am 1. August 2025 die Vorschlagsliste der Kandidatinnen und Kandidaten. Anschließend besteht die Möglichkeit der Ergänzung der Liste.
    Am 19. September 2025 wird die endgültige Kandidierendenliste veröffentlicht.

 

Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich gerne bei der Verwaltungsleiterin Frau Melissa Schymanietz, Tel. 0160 920 480 25 oder E-Mail: melissa.schymanietz@schwerterkirchen.de oder persönlich im Pfarrbüro Haselackstraße 22, 58239 Schwerte.

Informationen finden Sie in einem

Neben den regelmäßigen Sitzungen geschieht die Arbeit in Kommissionen, die für verschiedene Sachgebiete Beschlussvorlagen für den Kirchenvorstand erarbeiten. Weitere Informationen dazu finden Sie in der folgenden Datei.

Rat der Pfarrei

  • Der Rat der Pfarrei ist eines der beiden von den Mitgliedern der Pfarrei gewählten
    Leitungsgremien; hier entscheiden haupt- und ehrenamtliche Männer und Frauen gemeinsam über die inhaltlich-strategische Steuerung der Pastoral und erarbeiten Impulse für das Gemeindeleben der Gesamtpfarrei

  • Die Mitgliederzahl wird durch den derzeit amtierenden Pfarrgemeinderat festgelegt. Die Mindestzahl liegt bei 6 Personen. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre.

Was bedeutet ein Engagement im Rat der Pfarrei?

Sie bringen mit:

  • Interesse daran, über die Zukunft von Kirche, Pfarrei und Gemeinde nachzudenken

  • Freude an Veränderung und den Blick für die Belange der Gesamtpfarrei

  • Interesse an konstruktiver Zusammenarbeit und lösungsorientierter Diskussion

  • Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein

  • respektvollen Umgang miteinander, auch bei hartem inhaltlichem Diskurs

Das finden Sie:

  • spannende Fragestellungen in einer sich veränderten Zeit, mit allen Chancen und Freiräumen, die sich daraus auch ergeben, um Kirche für die Zukunft mitzugestalten, damit das Gemeindeleben bunt und vielfältig bleibt

  • wertschätzenden Umgang miteinander

  • enge Zusammenarbeit mit den Hauptamtlichen der Pfarrei

  • enge ökumenische Zusammenarbeit mit den evangelischen Geschwistern

  • eine wertvolle Gelegenheit, Glaube, Gemeinschaft und Verantwortung aktiv zu leben

Ihre Zeitinvestition:

  • Bei der Mitarbeit im Rat der Pfarrei handelt es sich um ein kontinuierliches Engagement (die Wahlperiode beträgt 4 Jahre).
  • Der Rat der Pfarrei trifft sich zu regelmäßigen Sitzungen (ca. 6-8 mal im Jahr, Dauer je ca. 2 Stunden), die in der Regel abends (Beginn um 19.00 Uhr oder 19.45 Uhr) stattfinden und nach den zeitlichen Möglichkeiten der Mitglieder für ein Jahr im Voraus vereinbart werden.

Kandidatur und Wahl

  • Wahlberechtigt ist jede katholische Person, wenn diese am Wahltag mindestens 14 Jahre alt ist.
  • Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Wer nicht in der Pfarrei wohnt, aber in ihr aktiv ist, kann durch eine vorherige formelle Einschreibung in die Wahlberechtigtenliste der Pfarrei aktives (und passives) Wahlrecht erhalten. Der Nachweis zur Ausübung des passiven Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde muss spätestens am 1. August 2025 vorliegen, jener zur Ausübung des aktiven Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde bis zum 19. September 2025.
  • er Wahlausschuss veröffentlicht am 1. August 2025 die Vorschlagsliste der Kandidatinnen und Kandidaten. Anschließend besteht die Möglichkeit der Ergänzung der Liste.
    Am 19. September 2025 wird die endgültige Kandidierendenliste veröffentlicht.

 

Wir freuen uns über neue Mitglieder und Ideen! Gemeinsam können wir unsere Gemeinde noch stärker machen.

Die Sitzungen des Rates der Pfarrei (derzeit „Pfarrgemeinderat“) sind öffentlich. Interessierte an einer Mitarbeit sind als Gäste herzlich willkommen!

Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich bitte bis zum 24.06.2025 bei Pfarrer Guido Bartels, Tel. 0170 2471125 oder E-Mail: guido.bartels@schwerterkirchen.de oder persönlich im Pfarrbüro Haselackstraße 22, 58239 Schwerte.

Informationen finden Sie auch in einem

Veränderung: „Glauben.Gemeinsam.Gestalten“

Die katholische Kirche im Erzbistum Paderborn steht vor einem umfassenden Wandel: Die Zahl der Kirchenmitglieder geht zurück, finanzielle Mittel werden knapper, und auch das pastorale Personal sowie das ehrenamtliche Engagement werden spürbar weniger. Das macht eine Neuausrichtung notwendig. Dieser Veränderungsprozess soll aktiv und verantwortungsvoll von allen mitgestaltet werden! Zwei Arbeitsschwerpunkte bilden den Rahmen für den gemeinsamen Weg in diesem Bistumsprozess: die Pastorale Transformation und deren Unterstützung durch eine neu ausgerichtete und effizientere Verwaltungsstruktur. Die wichtigsten Veränderungen in Kürze:

Neuausrichtung der Seelsorge

Die pastorale Transformation will neue Wege öffnen, wie Glaube, Gemeinschaft und Seelsorge in Zukunft erfahrbar bleiben – trotz rückläufiger Ressourcen. Dabei geht es um Seelsorgeräume und Pastorale Zentren, verlässliche Orte und spirituelle Angebote sowie eine Stärkung des Ehrenamts und neue Formen des Miteinanders. Kirche wird vielfältig, bleibt nah an den Lebenswirklichkeiten – und lebt von dem, was Menschen einbringen. Die Kirche im Erzbistum Paderborn braucht Gremien mit Menschen, die Lust und Ideen haben, diese Transformation vor Ort mit Leben zu füllen.

Neuausrichtung der Verwaltung

Die Verwaltung im Erzbistum Paderborn wird durch eine neue Aufbau- und Ablauforganisation effizienter gestaltet. Dies betrifft sowohl die Verwaltung der Kirchengemeinden, die Gemeindeverbände mit den Trägereinrichtungen der Kindertageseinrichtungen sowie das Erzbischöfliche Generalvikariat.

Eine gemeinsame Aufgabe!

Die zukünftigen Herausforderungen können wir nur gemeinsam bewältigen. Deshalb gibt es zahlreiche Beteiligungsmöglichkeiten, um in synodaler Weise zur Meinungsbildung beizutragen, erste Ideen für die lokale Ausgestaltung zu entwickeln, Resonanzen einzuholen, Fragen zu beantworten und zu informieren. Dazu sind alle eingeladen!

Alle Informationen zum Prozess stehen auf einer eigenen Website zur Verfügung, die ständig aktualisiert wird: